Zusätzlich zu den inhaltlichen Anforderungen müssen die High-Tech-Unternehmen folgende formale Kriterien erfüllen:
- Unternehmenssitz oder wesentliche Betriebsstätte in Bayern
- Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft
- Einbindung der Know-how-Träger in die Geschäftsführung
- Mehr als 50% der Gesellschaftsanteile befinden sich im Eigentum der Know-how-Träger
- Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr zurück; die Firma ist aber höchstens 24 Monate tätig
- Ein Investment der Gründer oder ein Sideinvestment anderer privater Seedkapitalgeber in Höhe von zusammen 100.000 Euro muss gegeben sein. Finanzielle Eigenbeiträge der Gründer bei Start der Seedphase können angerechnet werden.
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
- Erfüllung der EU-Kriterien für Kleinst- und Klein- Unternehmen; d.h. insbesondere
- Unternehmen beschäftigt nicht mehr als 50 Arbeitnehmer
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro
- Andere Unternehmen besitzen weniger als 25 % des Gesellschaftskapitals bzw. die vorgenannten Kriterien werden auch unter Einrechnung dieser weiteren Unternehmen eingehalten
Infobroschüre
Eine Info-Broschüre zum Clusterfonds erhalten Sie hier:
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