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Finanzierungsangebote > Clusterfonds Start-Up! > Wer wird finanziert? > Fortsetzung

Zusätzlich zu den inhaltlichen Anforderungen müssen die High-Tech-Unternehmen folgende formale Kriterien erfüllen:

  • Unternehmenssitz oder wesentliche Betriebsstätte in Bayern
  • Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft
  • Einbindung der Know-how-Träger in die Geschäftsführung
  • Mehr als 50% der Gesellschaftsanteile befinden sich im Eigentum der Know-how-Träger
  • Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung  mindestens ein Jahr zurück; die Firma ist aber höchstens 24 Monate tätig
  • Ein Investment der Gründer oder ein Sideinvestment anderer privater Seedkapitalgeber in Höhe von zusammen 100.000 Euro muss gegeben sein. Finanzielle Eigenbeiträge der Gründer bei Start der Seedphase können angerechnet werden.
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
  • Erfüllung der EU-Kriterien für Kleinst- und Klein- Unternehmen; d.h. insbesondere
    • Unternehmen beschäftigt nicht mehr als 50 Arbeitnehmer
    • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro
    • Andere Unternehmen besitzen weniger als 25 % des Gesellschaftskapitals bzw. die vorgenannten Kriterien werden auch unter Einrechnung dieser weiteren Unternehmen eingehalten

Infobroschüre

Eine Info-Broschüre zum Clusterfonds erhalten Sie hier:

Clusterfonds Start-Up (.pdf)

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