Zusätzlich zu den inhaltlichen Anforderungen müssen die Technologieunternehmen folgende formale Kriterien erfüllen:
- Ein vom Unternehmen gewählter Leadinvestor beteiligt sich mit Eigenkapital parallel zum Clusterfonds Innovation und kooperiert mit dem Clusterfonds Innovation
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Bayern; das mit der Beteiligung des Clusterfonds Innovation zu finanzierende Innovationsvorhaben wird in den wesentlichen Teilen vom Unternehmen selbst durchgeführt
- Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
- Einbindung der wesentlichen Know-how-Träger in die Unternehmensgeschäftsführung, die Know-How-Träger sollen zudem noch wesentliche Anteile am Unternehmen halten
- Schutzrechte (Patente, Markenrechte etc.) müssen auf das Unternehmen übertragen werden
- Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ist incl. des Beteiligungskapitals des Clusterfonds Innovation für einen Zeitraum von 18 – 24 Monaten nachvollziehbar gesichert
- Erfüllung der EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen

