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Finanzierungsangebote > Clusterfonds Innovation > Wer wird finanziert? > Fortsetzung

Zusätzlich zu den inhaltlichen Anforderungen müssen die Technologieunternehmen folgende formale Kriterien erfüllen:

  • Ein vom Unternehmen gewählter Leadinvestor beteiligt sich mit Eigenkapital parallel zum Clusterfonds Innovation und kooperiert mit dem Clusterfonds Innovation
  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Bayern; das mit der Beteiligung des Clusterfonds Innovation zu finanzierende Innovationsvorhaben wird in den wesentlichen Teilen vom Unternehmen selbst durchgeführt
  • Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
  • Einbindung der wesentlichen Know-how-Träger in die Unternehmensgeschäftsführung, die Know-How-Träger sollen zudem noch wesentliche Anteile am Unternehmen halten
  • Schutzrechte (Patente, Markenrechte etc.) müssen auf das Unternehmen übertragen werden
  • Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ist incl. des Beteiligungskapitals des Clusterfonds Innovation für einen Zeitraum von 18 – 24 Monaten nachvollziehbar gesichert
  • Erfüllung der EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen


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